Abmahnsicher verkaufen, mit dem Amazon Schutzpaket Basic der IT-Recht Kanzlei

Juli 1st, 2010

Das Amazon Schutzpaket Basic der IT-Recht Kanzlei eignet sich für Unternehmen, die eine vollständige rechtliche Überprüfung ihrer Amazon-Präsenz im B2C-Handel (Verkauf an Verbraucher) zu einem fairen Preis wünschen und dabei auf die bewährten Mustertexte der IT-Recht Kanzlei zurückgreifen möchten.

Vorteile

  1. Umfassend: Erstellung sämtlicher gesetzlich vorgeschriebener Informations- und Kennzeichnungsvorgaben konzipiert für den Handel über Amazon.
  2. Prüfung: Überprüfung der relevanten aktuellen Online- & Offline-Inhalte durch einen Anwalt.
  3. Beratung: Telefonische Beratung und Schulung
  4. Haftung: Übernahme der Haftung für sämtliche Beratungsleistungen der IT-Recht Kanzlei

Produktübersicht

Das Amazon Schutzpaket Basic (B2C) umfasst neben den für den Verkauf an Verbraucher über Amazon notwendigen Mustertexten auch anwaltliche Prüfungs- & Beratungsleistungen.

Produktdetails

Erstellung einer rechtssicheren Anbieterkennzeichnung / Datenschutzerklärung sowie Basis-AGB.

Allg. Check auf Vollständigkeit und Form (inkl. der rechtlichen Prüfung von Werbeaussagen, der Preistransparenz, Zahlungsbedingungen, Garantieversprechen etc.).

Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen an den Kunden (z.B. Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Einhaltung von Kennzeichnungspflichten, Umsetzung der Batterieverordnung / Verpackungsverordnung etc.).

Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der angebotenen Produkte.

Überprüfung von Struktur und Abwicklung des Kunden-Newsletters (an wen darf überhaupt der Newsletter verschickt werden?).

Festlegung der rechtsicheren Präsentation der obigen Inhalte.

Check der Abwicklungsmodalitäten (z.B. Kundenmails, Vertragsabwicklung etc.).

Telefonische Schulung

Prüfung bereits abgegebener Unterlassungserklärungen

Anmerkung zur Bestellabwicklung

Interessierte Händler können das Schutzpaket auf Rechnung bestellen. Nach dem Bestelleingang wird sich ein Anwalt der IT-Recht Kanzlei mit Ihnen in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung der IT-Recht Kanzlei (Rechtstexte, Überprüfung der Internetpräsenz, Beratung).

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Abmahnsicher verkaufen, mit dem eBay Schutzpaket Basic B2C der IT-Recht Kanzlei

Juli 1st, 2010

Das eBay Schutzpaket Basic der IT-Recht Kanzlei eignet sich für Unternehmen, die eine vollständige rechtliche Überprüfung ihrer eBay-Präsenz im B2C-Handel (Verkauf an Verbraucher) zu einem fairen Preis wünschen und dabei auf die bewährten Mustertexte der IT-Recht Kanzlei zurückgreifen möchten.

Vorteile

  1. Umfassend: Erstellung sämtlicher gesetzlich vorgeschriebener Informations- und Kennzeichnungsvorgaben konzipiert für den Handel über eBay.
  2. Prüfung: Überprüfung der relevanten aktuellen Online- & Offline-Inhalte durch einen Anwalt.
  3. Beratung: Telefonische Beratung und Schulung
  4. Haftung: Übernahme der Haftung für sämtliche Beratungsleistungen der IT-Recht Kanzlei

Produktübersicht

Das eBay Schutzpaket Basic (B2C) umfasst neben den für den Verkauf an Verbraucher über eBay notwendigen Mustertexten auch anwaltliche Prüfungs- & Beratungsleistungen.

Produktdetails

Erstellung einer rechtssicheren Anbieterkennzeichnung / Datenschutzerklärung sowie Basis-AGB.

Allg. Check auf Vollständigkeit und Form (inkl. der rechtlichen Prüfung von Werbeaussagen, der Preistransparenz, Zahlungsbedingungen, Garantieversprechen etc.).

Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen an den Kunden (z.B. Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Einhaltung von Kennzeichnungspflichten, Umsetzung der Batterieverordnung / Verpackungsverordnung etc.).

Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der angebotenen Produkte.

Überprüfung von Struktur und Abwicklung des Kunden-Newsletters (an wen darf überhaupt der Newsletter verschickt werden?).

Festlegung der rechtsicheren Präsentation der obigen Inhalte.

Check der Abwicklungsmodalitäten (z.B. Kundenmails, Vertragsabwicklung etc.).

Telefonische Schulung

Prüfung bereits abgegebener Unterlassungserklärungen

Anmerkung zur Bestellabwicklung

Interessierte Händler können das Schutzpaket auf Rechnung bestellen. Nach dem Bestelleingang wird sich ein Anwalt der IT-Recht Kanzlei mit Ihnen in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung der IT-Recht Kanzlei (Rechtstexte, Überprüfung der Internetpräsenz, Beratung).

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Abmahnsicher verkaufen, mit dem Basispaket Amazon B2C inklusive 2 Jahre Update-Service

Juli 1st, 2010

Das Dienstleistungspaket „AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon“ aus dem Hause IT-Recht Kanzlei ist für Händler gedacht, die über Amazon  an Verbraucher Waren verkaufen. Die IT-Recht Kanzlei erstellt Ihnen individuell maßgeschneiderte AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon, die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Im Rahmen des Update-Services  werden die Rechtstexte 2 Jahre aktuell gehalten.

AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon mit 2 Jahren Update-Service 

Vorteile

  1. Kein Muster: Sie erhalten kein Muster, das Sie erst umständlich anpassen müssen.
  2. Individuell: Die AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon werden durch einen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können sie direkt verwenden.
  3. Aktuell: Selbstverständlich entsprechen die AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon dem aktuellsten Rechtsstand.
  4. Fachkompetenz: Die IT-Recht Kanzlei, die bereits weit über 2000 Internetpräsenzen abgesichert hat, bürgt für die Rechtssicherheit der für Sie erstellten AGB und Widerrufsbelehrung.
  5. Sicherheit: Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, für ihre Dienstleistung.
  6. Schnell: Bestellen. Zahlen. Zeitnah individuell erstellte AGB und Widerrufsbelehrung erhalten.
  7. Kein unbefristetes Abo: Der Bezug der Rechtstexte endet automatisch nach 2 Jahren.

Paketübersicht

Das Dienstleistungspaket „AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon“ beinhaltet die individuelle anwaltliche Erstellung und Überlassung maßgeschneiderter AGB und Widerrufsbelehrung. Die AGB und Widerrufsbelehrung berücksichtigen die aktuellsten gesetzlichen Anforderungen. Die AGB umfassen folgende Regelungen:

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Liefer-und Versandbedingungen
  6. Datenschutz
  7. Anwendbares Recht

Paketdetails

  1. Die IT-Recht Kanzlei erstellt Ihnen auf Ihre Internetpräsenz bei Amazon maßgeschneiderte AGB und Widerrufsbelehrung.
  2. Die AGB und Widerrufsbelehrung können im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr auf Amazon für Warenlieferungen verwendet werden.
  3. Selbstverständlich entsprechen die AGB und Widerrufsbelehrung dem aktuellen Rechtsstand –das garantiert Ihnen die IT-Recht Kanzlei.
  4. Darüber hinaus bekommen Sie von uns Handlungsanleitungen und Hinweise, wie und wo Sie die AGB und Widerrufsbelehrung in Ihre Amazonpräsenz einbauen sollten.
  5. Im Rahmen des Update-Services halten wir Ihre Rechtstexte 2 Jahren aktuell

Vertrauen Sie keinen Vorlagen oder Mustern, die nicht individuell angepasst sind. Nehmen Sie anwaltlichen Service eines versierten Fachmanns in Anspruch: Maximale Sicherheit – und das zu fairen Preisen, mehr…

Abmahnsicher verkaufen, mit dem eBay, Online-Shop und Yatego Kombipaket Pro B2C & B2B

Juli 1st, 2010

Das Dienstleistungspaket „AGB Pro und Widerrufsbelehrung für eBay, Online-Shop und Yatego“ aus dem Hause IT-Recht Kanzlei ist für Händler gedacht, die über eBay, Online-Shop und Yatego an Verbraucher und gewerbliche Kunden Waren verkaufen. Die IT-Recht Kanzlei erstellt Ihnen individuell maßgeschneiderte AGB Pro (B2C + B2B) und Widerrufsbelehrung für eBay, Online-Shop und Yatego, die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

eBay, Online-Shop und Yatego Kombipaket Pro 

Vorteile

  1. Kein Muster: Sie erhalten kein Muster, das Sie erst umständlich anpassen müssen.
  2. Individuell: Die AGB Pro und Widerrufsbelehrung für eBay, Online-Shop und Yatego werden durch einen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können sie direkt verwenden.
  3. Aktuell: Selbstverständlich entsprechen die AGB Pro und Widerrufsbelehrung dem aktuellsten Rechtsstand.
  4. Fachkompetenz: Die IT-Recht Kanzlei, die bereits weit über 2000 Internetpräsenzen abgesichert hat, bürgt für die Rechtssicherheit der für Sie erstellten AGB und Widerrufsbelehrung.
  5. Sicherheit: Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, für ihre Dienstleistung.
  6. Schnell: Bestellen. Zahlen. Zeitnah individuell erstellte AGB Pro und Widerrufsbelehrung erhalten.

Paketübersicht

Das Dienstleistungspaket „AGB Pro und Widerrufsbelehrung für eBay, Online-Shop und Yatego“ beinhaltet die individuelle anwaltliche Erstellung und Überlassung maßgeschneiderter AGB Pro und Widerrufsbelehrung. Die AGB Pro und Widerrufsbelehrung berücksichtigen die aktuellsten gesetzlichen Anforderungen. Die AGB umfassen folgende Regelungen:

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Liefer-und Versandbedingungen
  6. Eigentumsvorbehalt
  7. Mängelhaftung
  8. Haftung
  9. Datenschutz
  10. Anwendbares Recht

Paketdetails

  1. Die IT-Recht Kanzlei schneidert Ihnen eine auf Ihre Internetpräsenz auf eBay, Online-Shop und Yatego maßgeschneiderte AGB Pro (B2C + B2B Handel) und Widerrufsbelehrung.
  2. Die AGB Pro und Widerrufsbelehrung können im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr auf eBay, Online-Shop und Yatego für Warenlieferungen verwendet werden.
  3. Selbstverständlich entsprechen die AGB Pro und Widerrufsbelehrung dem aktuellen Rechtsstand –das garantiert Ihnen die IT-Recht Kanzlei.
  4. Darüber hinaus bekommen Sie von uns Handlungsanleitungen und Hinweise, wie und wo Sie die AGB Pro und Widerrufsbelehrung in Ihre eBay, Online-Shop und Yatego-Präsenz einbauen sollten.

Vertrauen Sie keinen Vorlagen oder Mustern, die nicht individuell angepasst sind. Nehmen Sie anwaltlichen Service eines versierten Fachmanns in Anspruch: Maximale Sicherheit – und das zu fairen Preisen, mehr…

Abmahnsicher verkaufen, mit dem eBay, Online-Shop & Amazon Kombipaket Pro B2C und B2B

Juli 1st, 2010

Das Dienstleistungspaket „AGB Pro und Widerrufsbelehrung für eBay, Online-Shop und Amazon“ aus dem Hause IT-Recht Kanzlei ist für Händler gedacht, die über eBay, Online-Shop und Amazon an Verbraucher und gewerbliche Kunden Waren verkaufen. Die IT-Recht Kanzlei erstellt Ihnen individuell maßgeschneiderte AGB Pro (B2C + B2B) und Widerrufsbelehrung für eBay, Online-Shop und Amazon, die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

eBay, Online-Shop und Amazon Kombipaket Pro 

Vorteile

  1. Kein Muster: Sie erhalten kein Muster, das Sie erst umständlich anpassen müssen.
  2. Individuell: Die AGB Pro und Widerrufsbelehrung für eBay, Online-Shop und Amazon werden durch einen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können sie direkt verwenden.
  3. Aktuell: Selbstverständlich entsprechen die AGB Pro und Widerrufsbelehrung dem aktuellsten Rechtsstand.
  4. Fachkompetenz: Die IT-Recht Kanzlei, die bereits weit über 2000 Internetpräsenzen abgesichert hat, bürgt für die Rechtssicherheit der für Sie erstellten AGB und Widerrufsbelehrung.
  5. Sicherheit: Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, für ihre Dienstleistung.
  6. Schnell: Bestellen. Zahlen. Zeitnah individuell erstellte AGB Pro und Widerrufsbelehrung erhalten.

Paketübersicht

Das Dienstleistungspaket „AGB Pro und Widerrufsbelehrung für eBay, Online-Shop und Amazon“ beinhaltet die individuelle anwaltliche Erstellung und Überlassung maßgeschneiderter AGB Pro und Widerrufsbelehrung. Die AGB Pro und Widerrufsbelehrung berücksichtigen die aktuellsten gesetzlichen Anforderungen. Die AGB umfassen folgende Regelungen:

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Liefer-und Versandbedingungen
  6. Eigentumsvorbehalt
  7. Mängelhaftung
  8. Haftung
  9. Datenschutz
  10. Anwendbares Recht

Paketdetails

  1. Die IT-Recht Kanzlei schneidert Ihnen eine auf Ihre Internetpräsenz auf eBay, Online-Shop und Amazon maßgeschneiderte AGB Pro (B2C + B2B Handel) und Widerrufsbelehrung.
  2. Die AGB Pro und Widerrufsbelehrung können im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr auf eBay, Online-Shop und Amazon für Warenlieferungen verwendet werden.
  3. Selbstverständlich entsprechen die AGB Pro und Widerrufsbelehrung dem aktuellen Rechtsstand –das garantiert Ihnen die IT-Recht Kanzlei.
  4. Darüber hinaus bekommen Sie von uns Handlungsanleitungen und Hinweise, wie und wo Sie die AGB Pro und Widerrufsbelehrung in Ihre eBay, Online-Shop und Amazon-Präsenz einbauen sollten.

Vertrauen Sie keinen Vorlagen oder Mustern, die nicht individuell angepasst sind. Nehmen Sie anwaltlichen Service eines versierten Fachmanns in Anspruch: Maximale Sicherheit – und das zu fairen Preisen, mehr…

Abmahnsicher verkaufen: Online-Shop und Amazon Kombi Basic B2C

Juli 1st, 2010

Das Dienstleistungspaket „AGB und Widerrufsbelehrung für Online-Shop und Amazon“ aus dem Hause IT-Recht Kanzlei ist für Händler gedacht, die über Online-Shop und Amazon an Verbraucher Waren verkaufen. Die IT-Recht Kanzlei erstellt Ihnen individuell maßgeschneiderte AGB und Widerrufsbelehrung für Online-Shop und Amazon, die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Online-Shop und Amazon Kombipaket 

Vorteile

  1. Kein Muster: Sie erhalten kein Muster, das Sie erst umständlich anpassen müssen.
  2. Individuell: Die AGB und Widerrufsbelehrung für Online-Shop und Amazon werden durch einen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können sie direkt verwenden.
  3. Aktuell: Selbstverständlich entsprechen die AGB und Widerrufsbelehrung dem aktuellsten Rechtsstand.
  4. Fachkompetenz: Die IT-Recht Kanzlei, die bereits weit über 2000 Internetpräsenzen abgesichert hat, bürgt für die Rechtssicherheit der für Sie erstellten AGB und Widerrufsbelehrung.
  5. Sicherheit: Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, für ihre Dienstleistung.
  6. Schnell: Bestellen. Zahlen. Zeitnah individuell erstellte AGB und Widerrufsbelehrung erhalten.

Paketübersicht

Das Dienstleistungspaket „AGB und Widerrufsbelehrung für Online-Shop und Amazon“ beinhaltet die individuelle anwaltliche Erstellung und Überlassung maßgeschneiderter AGB und Widerrufsbelehrung. Die AGB und Widerrufsbelehrung berücksichtigen die aktuellsten gesetzlichen Anforderungen. Die AGB umfassen folgende Regelungen:

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Liefer-und Versandbedingungen
  6. Datenschutz
  7. Anwendbares Recht

Paketdetails

  1. Die IT-Recht Kanzlei erstellt Ihnen auf Ihre Internetpräsenz bei Online-Shop und Amazon maßgeschneiderte AGB und Widerrufsbelehrung.
  2. Die AGB und Widerrufsbelehrung können im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr auf Online-Shop und Amazon für Warenlieferungen verwendet werden.
  3. Selbstverständlich entsprechen die AGB und Widerrufsbelehrung dem aktuellen Rechtsstand –das garantiert Ihnen die IT-Recht Kanzlei.
  4. Darüber hinaus bekommen Sie von uns Handlungsanleitungen und Hinweise, wie und wo Sie die AGB und Widerrufsbelehrung in Ihre Online-Shop und Amazon-Präsenz einbauen sollten.

Vertrauen Sie keinen Vorlagen oder Mustern, die nicht individuell angepasst sind. Nehmen Sie anwaltlichen Service eines versierten Fachmanns in Anspruch: Maximale Sicherheit – und das zu fairen Preisen, mehr…

Neue Widerrufsbelehrung für einen Webshop ab 11.06.10

Mai 18th, 2010

Das Dienstleistungspaket „Widerrufsbelehrung“ aus dem Hause IT-Recht Kanzlei ist für Händler gedacht, die im Internet an Verbraucher Waren verkaufen, sei es über einen eigenen Online-Shop und/ oder auf weiteren Internetpräsenzen wie eBay, Amazon, Yatego, DaWanda, Kauflux, ZVAB oder Hood. Die IT-Recht Kanzlei erstellt Ihnen individuell eine maßgeschneiderte Widerrufsbelehrung, die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Neue Widerrufsbelehrung für Online-Shop ab 11.06.10 

Vorteile

  1. Kein Muster: Sie erhalten kein Muster, das Sie erst umständlich anpassen müssen.
  2. Individuell: Die Widerrufsbelehrung wird durch einen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können sie direkt verwenden.
  3. Aktuell: Selbstverständlich entspricht die Widerrufsbelehrung dem aktuellsten Rechtsstand.
  4. Fachkompetenz: Die IT-Recht Kanzlei, die bereits weit über 2000 Internetpräsenzen abgesichert hat, bürgt für die Rechtssicherheit der für Sie erstellten Widerrufsbelehrung.
  5. Sicherheit: Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, für ihre Dienstleistung.
  6. Schnell: Bestellen. Zahlen. Zeitnah individuell erstellte Widerrufsbelehrung erhalten.

Paketübersicht

Das Dienstleistungspaket „Widerrufsbelehrung“ beinhaltet die individuelle anwaltliche Erstellung und Überlassung einer maßgeschneiderten Widerrufsbelehrung für Online-Händler, die über einen eigenen Online-Shop, aber auch auf weiteren Internetpräsenzen wie eBay, Amazon, Yatego, DaWanda, Kauflux, ZVAB oder Hood an Verbraucher verkaufen. Die Widerrufsbelehrung berücksichtigt die aktuellsten gesetzlichen Anforderungen.

Paketdetails

  1. Die IT-Recht Kanzlei schneidert Ihnen eine auf Ihre Internetpräsenz maßgeschneiderte Widerrufsbelehrung.
  2. Die Widerrufsbelehrung kann im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr über Warenlieferungen verwendet werden. Sie kann daher von Unternehmern, die über das Internet Waren an Verbraucher vertreiben, verwendet werden, unabhängig davon, ob der Unternehmer sich hierzu eines eigenen Online-Shops oder einer Handelsplattform wie etwa eBay, Amazon oder Yatego bedient. Dagegen ist diese Widerrufsbelehrung nicht für Verträge über Dienstleistungen (zu denen etwa Miet-, Werk-, Geschäftsbesorgungs-, Makler-, Partnerschaftsvermittlungs- oder Reisevermittlungsverträge zählen) verwendbar.
  3. Selbstverständlich entspricht die Widerrufsbelehrung dem aktuellen Rechtsstand –das garantiert Ihnen die IT-Recht Kanzlei.
  4. Darüber hinaus bekommen Sie von uns Handlungsanleitungen und Hinweise, wie und wo Sie die Widerrufsbelehrung in Ihre jeweilige Internetpräsenz einbauen sollten.

Vertrauen Sie keinen Vorlagen oder Mustern, die nicht individuell angepasst sind. Nehmen Sie anwaltlichen Service eines versierten Fachmanns in Anspruch: Maximale Sicherheit – und das zu fairen Preisen, mehr…

Die neue, ab 11.Juni 2010 einsetzbare Amazon-Widerrufsbelehrung

Mai 18th, 2010

Das Dienstleistungspaket „Widerrufsbelehrung“ aus dem Hause IT-Recht Kanzlei ist für Händler gedacht, die im Internet an Verbraucher Waren verkaufen, sei es über einen eigenen Online-Shop und/ oder auf weiteren Internetpräsenzen wie eBay, Amazon, Yatego, DaWanda, Kauflux, ZVAB oder Hood. Die IT-Recht Kanzlei erstellt Ihnen individuell eine maßgeschneiderte Widerrufsbelehrung, die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Neue Widerrufsbelehrung für Amazon ab 11.06.10 

Vorteile

  1. Kein Muster: Sie erhalten kein Muster, das Sie erst umständlich anpassen müssen.
  2. Individuell: Die Widerrufsbelehrung wird durch einen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie können sie direkt verwenden.
  3. Aktuell: Selbstverständlich entspricht die Widerrufsbelehrung dem aktuellsten Rechtsstand.
  4. Fachkompetenz: Die IT-Recht Kanzlei, die bereits weit über 2000 Internetpräsenzen abgesichert hat, bürgt für die Rechtssicherheit der für Sie erstellten Widerrufsbelehrung.
  5. Sicherheit: Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, für ihre Dienstleistung.
  6. Schnell: Bestellen. Zahlen. Zeitnah individuell erstellte Widerrufsbelehrung erhalten.

Paketübersicht

Das Dienstleistungspaket „Widerrufsbelehrung“ beinhaltet die individuelle anwaltliche Erstellung und Überlassung einer maßgeschneiderten Widerrufsbelehrung für Online-Händler, die über einen eigenen Online-Shop, aber auch auf weiteren Internetpräsenzen wie eBay, Amazon, Yatego, DaWanda, Kauflux, ZVAB oder Hood an Verbraucher verkaufen. Die Widerrufsbelehrung berücksichtigt die aktuellsten gesetzlichen Anforderungen.

Paketdetails

  1. Die IT-Recht Kanzlei schneidert Ihnen eine auf Ihre Internetpräsenz maßgeschneiderte Widerrufsbelehrung.
  2. Die Widerrufsbelehrung kann im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr über Warenlieferungen verwendet werden. Sie kann daher von Unternehmern, die über das Internet Waren an Verbraucher vertreiben, verwendet werden, unabhängig davon, ob der Unternehmer sich hierzu eines eigenen Online-Shops oder einer Handelsplattform wie etwa eBay, Amazon oder Yatego bedient. Dagegen ist diese Widerrufsbelehrung nicht für Verträge über Dienstleistungen (zu denen etwa Miet-, Werk-, Geschäftsbesorgungs-, Makler-, Partnerschaftsvermittlungs- oder Reisevermittlungsverträge zählen) verwendbar.
  3. Selbstverständlich entspricht die Widerrufsbelehrung dem aktuellen Rechtsstand –das garantiert Ihnen die IT-Recht Kanzlei.
  4. Darüber hinaus bekommen Sie von uns Handlungsanleitungen und Hinweise, wie und wo Sie die Widerrufsbelehrung in Ihre jeweilige Internetpräsenz einbauen sollten.

Vertrauen Sie keinen Vorlagen oder Mustern, die nicht individuell angepasst sind. Nehmen Sie anwaltlichen Service eines versierten Fachmanns in Anspruch: Maximale Sicherheit – und das zu fairen Preisen, mehr…

Abmahnung ebay wegen Widerrufsbelehrung, Eingabefehler, Rücksendekosten und Werbung mit Garantien

Mai 12th, 2010

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung eBay wegen angeblich fehlerhafter Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr vor.

Der abgemahnte eBay-Händler verstoße dadurch gegen das Wettbewerbsrecht. 

  1. Begründung:
    1. angeblich unzureichende Angaben bei der Werbung mit Garantie
    2. angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung 
    3. angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten
    4. angeblich unzureichende Belehrung zur Korrektur von Eingabefehlern.
  2. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  3. Handels-Plattform: eBay
  4. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Vorsicht beim Verkauf von Kunst über das Internet!

Mai 12th, 2010

Produktfotos sind rechtlich unproblematisch, wenn man sie selbst gemacht oder zumindest vom Fotografen eine Erlaubnis zur Verwendung hat? Von wegen! Gerade wenn eine urheberrechtlich geschützte Ware angeboten wird, sollten Verkäufer und Handelsplattform genau darauf achten, dass das Foto nur bis zum Abschluss des Kaufvertrages online ist. Das hat nun das OLG Köln festgestellt.

Der Fall:

Der Künstler schuf um das Jahr 1950 eine Zeichnung, die er später verkaufte. Im Jahre 2007 bot der damalige Eigentümer diese Zeichnung über eBay an – natürlich mit Bild. Der Künstler erwarb über eBay diese Zeichnung zurück, womit die „Auktion“ abgeschlossen war. Das Bild der Zeichnung war jedoch noch länger als eine Woche nach dem Verkauf auf der Seite von eBay abrufbar. Hierdurch fühlte sich der Künstler, der seine Zeichnung zurück erworben hatte, in seinem Urheberrecht verletzt. Er verklagte eBay, weil diese als Gehilfen die Rechtsverletzung nicht nur ermöglicht, sondern auch noch gefördert hätte.

Die Entscheidung:

Das OLG Köln hat in seiner Entscheidung vom 26.09.2008 (Az. 6 U 111/08) wieder einmal klargestellt, dass ausschließlich dem Urheber, hier also dem Künstler, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung seines Werkes zusteht. Er kann also entscheiden, ob die Zeichnung im Internet gezeigt wird oder nicht. Dies kann  – wie hier – in Form eines Fotos des Kunstwerks geschehen. In diesem Recht wurde der Künstler hier verletzt.

Zudem wurde das grundsätzliche Recht des Urhebers zur Ausstellung aus § 15 Absatz 1 Nr. 3 UrhG verletzt. Dieses Recht hat er auch nicht automatisch mit dem Verkauf der Zeichnung verloren. Eine solche Regelung  muss bei der Veräußerung explizit vereinbart werden (vgl. § 44 Abs. 1 UrhG).

Hier lag die Rechtsverletzung darin, dass auch noch eine Woche nach „Auktions“-Ende, die zur Werbung für den Verkauf veröffentlichen Bilder seines Werkes noch öffentlich abrufbar und somit zugänglich waren.

Denn nach § 58 Abs. 1 UrhG darf nur zu Zwecken der Verkaufsförderung Werbung mit Fotos der Objekte gemacht werden. Nach Beendigung der „Auktion“ erlischt jedoch das Interesse an einer Verkaufsförderung und somit der Grund für die Ausnahme des § 58 UrhG. Die weitere Verwendung der „Produktfotografie“ ist daher unzulässig.

Die Verantwortung der eBay-Plattform liegt darin, dass hier auch abgelaufene Auktionen noch aufgerufen werden können. Dazu das Gericht:

„…Dieses Anbieten eines einen Rechtsverstoß einkalkulierenden Geschäftsmodells ist auch nicht etwa deswegen gerechtfertigt, weil die Beschränkung der Frist auf eine Woche mit dem Geschäftsmodell der Antragsgegner nicht vereinbar wäre. Es ist schon nicht vorgetragen oder sonst ersichtlich, aus welchem Grunde es erforderlich sein sollte, dass die Abbildung des Werkes auch eine Woche nach seiner Veräußerung noch für jedermann einsehbar bleibt.[…] Die Tätigkeit [von eBay][…] beschränkt sich nicht auf das Zurverfügungstellen einer für sich genommen nicht zu beanstandenden Plattform, sondern diese ist so ausgestaltet, dass Urheberrechtsverletzungen seitens der Anbieter aus den dargelegten Gründen eine wahrscheinliche Folge sind. Dazu leistet [ebay…] als Gehilfin einen aktiven Beitrag. Dementsprechend setzt die Haftung […] nicht erst mit der Kontrolle der einzelnen Angebote ein und stellt sich damit die Frage der Zumutbarkeit einer solcher Überwachung nicht.

[…eBay] kannte[n] die Ausgestaltung ihrer Plattform und handelten daher vorsätzlich. Insbesondere lag auch zumindest in Form des bedingten Vorsatzes das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit vor.…“

Fazit:

Grundsätzlich haben also sowohl Verkäufer als auch Handelsplattform ein Interesse daran, dass Produktfotos von urheberrechtlich geschützten Werken unmittelbar nach Auktionsende gelöscht werden. In diesem Fall hat der Künstler ausdrücklich nur ebay in Anspruch genommen. Beim nächsten Mal könnte es ohne Weiteres auch den Verkäufer selbst treffen.